• §1: Spaß: Ist die wichtigste Regel im Spiel und das sollten alle einhalten.
• §2: Höflichkeit: Jeder, der Gilde zugehörige Mitspieler, verpflichtet sich, seine Mitstreiter zu respektieren und einen gepflegten Umgangston, auch nach außen, zu wahren. Dies zählt sowohl in den einzelnen Chats ingame, wie auch im offiziellen Forum, unserer Homepage / unserem Forum sowie auf dem TS-Server.
• §3: Offenheit: Jedes Mitglied wird bei Gildenangelegenheiten gleichgerecht behandelt. Als Gildenangelegenheiten werden z.B. Bedarf an Items aus der Gildenbank oder Teilnahme an Kriegen gesehen. (Instanzen jedoch nicht!)
• §4: Aktivität: Die Aktivität innerhalb der Gilde ist ein Teil der zum Zusammenhalt beiträgt.
• §5: Inaktivität: Sollte ein Spieler 14 Tage oder länger durchgehend abwesend sein muss er sich vorher im Forum abmelden. Ab 30 Tagen nicht abgemeldeter Abwesenheit (mit allen Charakteren des Mitglieds die in der Gilde sind) wird das Mitglied als inaktiv betrachtet und somit die Mitgliedschaft beendet. Sollte ein Mitglied jedoch wieder aktiv sein ist eine Wiederaufnahme möglich.
• §6: Forum: Die Anmeldung im Forum, mit dem Mainchar-Namen als Login-Name, sowie die Informationsbeschaffung sind Pflicht. Eine aktive Teilnahme, sprich Verfassen von Beiträgen und Themen oder Teilnahme an Wahlen, ist keine Pflicht jedoch erwünscht.
• §7: Gildeninterner Handel: Es wird erwartet, dass der Handel innerhalb der Gilde ohne übermäßige Goldgier einzelner Spieler getätigt wird.
• §8: Daten: Es ist strengstens untersagt, interne Gildendaten nach außen zu tragen und/oder mit Gildenfremden über die Vorgangsweise innerhalb der Gilde zu sprechen. Ebenfalls ist die Weitergabe personenbezogener Daten nicht zu tolerieren.
• §9: Mitgliedschaft: Jedem Spieler der das Alter von 18 Jahren erreicht hat ist es erlaubt sich im Forum zu bewerben und somit Zugang zur Gilde zu bekommen. Durch ein vorheriges Gespräch mit der Gildenleitung kann eine Bewerbung unnötig werden, jedoch wäre es angebracht sich dann im Forum kurz vorzustellen.
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Ausnahmen:
Wenn ein Spieler einen Bewerber persönlich kennt, dieser jedoch unter 18 ist, kann das Mitglied sich für den Bewerber aussprechen und somit die Gildenleitung zu einer objektiven Fallentscheidung bitten. Die Entscheidung der Gildenleitung ist zu respektieren.
• §10: Neue Mitglieder: Neue Mitglieder sind die ersten 2 Wochen in einer Trialphase (Knochenhaufen). Danach entscheidet die Gildenleitung über eine Beförderung zu einem regulären Mitglied. Ausschlaggebende Punkte sind die Beachtung der Gildenregeln und auch die Forumsanmeldung. Trialmember haben eingeschränkten Zugriff auf Gildenfuntkionalitäten.
• §11: Umfragen/Wahlen: Eine Umfrage im Forum ist für die Gildenleitung nicht bindend sondern als Meinungsfindung anzusehen. Eine Wahl, welche dementprechend auch gekennzeichnet ist, ist bindend. Jedes Mitglied hat das Recht an Wahlen und Umfragen teilzunehmen und somit seine Meinung in der Gilde zu äußern.
• §12: Gildenleitung: Die Gildenleitung besteht zzt. Aus 4 Spielern. Einem Gildenleiter und 3 Gildenratsmitgliedern. Die Stimmrechte innerhalb der Leitung sind gleichwertig, jedoch kann der Gildenleiter ein Veto einlegen. Es kann sein, dass die Rolle des Gildenleiters wechselt, welche aber nur Gründe wie z.B. Kriegsanmeldung haben. Der Gildenleiter bleibt der Gildenleiter auch wenn er ein anderes Ratsmitglied den passenden Rang hat.
• §13: Hilfen: Bei Boss- und Elitemonstern oder Instanzen wird gerne geholfen, jedoch ist die anderweitige Beschäftigung der Member zu respektieren und somit Geduld zu bewahren. Das Betteln um „gezogen werden“ (ob vom Level her oder durch Instanzen) ist untersagt und wird als unhöflich eingestuft.
• §14: Ninjalooten: Sollte es der Gildenleitung zu Ohren kommen das ein Member Ninjalootet wird der Spieler der Gilde umgehend verwiesen.
• §15: Gildenrunen: Wer ein Member der Gilde ist, hat die Gildenrunen zu spenden. Eine andere Benutzung der Runen (verschenken, verkaufen) wird als Regelbruch angesehen.
• §16: Lootregeln: Bei Gildeninternen Loots gilt die Regel auf seltene Items, das ein mal pro Instanzlauf klassenspezifisch gegiert oder bedarft werden darf. Restliche Items werden an sich gepasst und somit jedem Mitglied die gleiche Chance eingeräumt es zu bekommen. Eine faire Aufteilung der nicht ganz so wichtigen Items. Bei besonderen Items ist eine Absprache zu machen und ein Gier oder ein Bedarf anzufragen und anzumelden. Durchgepasste Items dürfen nach Belieben verwendet werden und somit auch verkauft werden.
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o Bedarf: Wenn das Item noch nicht vorhanden, jedoch besser als jetziges. Sprich die Verwendung als z.B. Waffe wird vorausgesetzt.
o Gier: Wenn von dem Item der Stat oder SetSkill benötigt wird.
o Passen: Wenn kein Interesse bzw. nur Verkaufsinteresse.
Wird ein Item durchgepasst, welches definitiv nicht lohnend zu verkaufen wäre, einer Sekundärklasse aber zu Gute kommen würde ist ein Bedarf oder Gier anzufragen, anzumelden und je nachdem (nicht) durchzuführen.
• §17: Instanzen: Nachwuchsmember können bei entsprechender Stufe mit in höhere Instanzen mitgenommen werden. Ab einem gewissen Grad wird ein Grundequipment vorausgesetzt um auch wirklich helfen zu können. Ist dieses Grundequipment nicht vorhanden muss eine Anweisung oder Absprachen akzeptiert werden. Eine Absprache wie folgende ist angebracht, fair und nachzuvollziehen:
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o Beispiel: Ein ausgerüsteter Magier läuft eine Instanz sehr häufig um die Chance auf einen Stat zu haben. Ein „Nachwuchsmagier“ wird mitgezogen um ihm eine Chance auf bessere Ausrüstung zu gewähren. Da durch den ausgerüsteten Magier dem Nachwuchsmagier die Chance ermöglicht wird auch andere Ausrüstung, welche nicht den gewünschten Stat hat und dem ausgerüsteten Magier nicht von Nutzen ist, zu bekommen hat der ausgerüstete Magier ein Vorrecht auf das Item mit seinem lang ersehnten Stat.
o Der Grundgedanke dahinter ist das der Nachwuchsmagier sich im Grunde über jede helfende Ausrüstung freuen sollte, dabei aber der arbeitende ausgerüstete Magier nicht zu „Schaden“ kommen sollte. Ein Grundequipment und angemessene Stufe bedeutet auch eine gewisse Fähigkeit mitzuhelfen und wird somit vorausgesetzt um ein Recht auf Instanzenläufe zu haben. Es wird gerne geholfen, jedoch kommen dabei unter Umständen die arbeitenden Gruppenmitglieder zu kurz.
• §18: Verstöße: Verstöße gegen die Gildenregeln werden der Gildenleitung gemeldet und dort besprochen. Die Konsequenzen können bis zu einer Verbannung reichen.